Die Gemeinde Lutzhorn ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lutzhorn.de/ Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung und einer Prüfung der Webseite durch die Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein. Die hieraus resultierenden Prüfergebnisse bildeten die Grundlage für eine verbesserte Umsetzung der Barrierefreiheit.