Der geplante Bürgerwindpark Ölfeldstraße im Kreis Pinneberg ist ein Vorhaben, das viele Fragen aufwirft und verschiedene Interessengruppen betrifft – von den beteiligten Landeigentümern und Planern bis hin zu kritischen Bürgerstimmen.Diese Seite dient als zentrales Archiv, um öffentlich zugängliche Dokumente, Gutachten und Berichte rund um das Projekt an einem Ort zu bündeln und für jedermann zugänglich zu machen.

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Projekt-Eckdaten (zur Orientierung):

  • Standort: Potenzialfläche von ca. 210–220 Hektar in den Gemeinden um Lutzhorn, Bokel und Brande Hörnerkirchen.
  • Umfang: Geplant sind nach aktuellem Stand etwa zehn Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 240 Metern.
  • Trägerschaft: Ein Zusammenschluss lokaler Landwirte und Grundeigentümer.

Am Sonntag, 14. Februar 2027, stimmen die Lutzhornerinnen und Lutzhorner über folgende Frage ab:


„Soll die Gemeinde verpflichtet werden, alle rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen auf den in Lutzhorn ausgewiesenen Vorrangflächen zu ergreifen?“


Der Bürgerentscheid geht auf ein Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Freier Blick auch in Zukunft – Natur statt Windkraft“ zurück. Mit diesem Beitrag informiert die Gemeindevertretung sachlich darüber, welche Folgen ein „Ja“ hätte.


Wann ist die Frage mit „Ja“ entschieden?

Die Frage ist mit „Ja“ entschieden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Mehrheit der gültigen Stimmen lautet auf „Ja“.
  • Diese Ja-Stimmen machen mindestens 20 % aller Stimmberechtigten aus. Bei rund 700 Stimmberechtigten in Lutzhorn sind das etwa 140 Ja-Stimmen.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.


Wer darf abstimmen?

Abstimmen darf, wer auch bei der Kommunalwahl in Lutzhorn wählen darf:

  • wer am 14. Februar 2027 mindestens 16 Jahre alt ist,
  • Deutsche sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten,
  • mit Hauptwohnsitz in Lutzhorn.

Alle Stimmberechtigten erhalten vor dem Abstimmungstag eine Abstimmungsbenachrichtigung.


Was ändert sich bei einem „Ja“?

  • Der Entscheid wirkt wie ein Beschluss der Gemeindevertretung. Gemeindevertretung und Verwaltung sind an ihn gebunden und müssen ihn umsetzen.
  • Die Bindung gilt zwei Jahre. In dieser Zeit kann der Beschluss nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.
  • Die Gemeinde muss alle ihr rechtlich möglichen Mittel nutzen, zum Beispiel:
    • Stellungnahmen und Einwendungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren,
    • fachliche und rechtliche Gutachten,
    • die Prüfung von Klagen, soweit die Gemeinde in eigenen Rechten betroffen ist und Aussicht auf Erfolg besteht.
  • Die Gemeinde wirkt selbst nicht an Windenergieprojekten mit. Sie stellt keine eigenen Flächen zur Verfügung, schließt keine freiwilligen Verträge und beteiligt sich nicht finanziell.


Was ein „Ja“ nicht bewirken kann

  • Die Vorrangflächen legt das Land Schleswig-Holstein im Regionalplan fest, nicht die Gemeinde. Ein Bürgerentscheid ändert diese Flächen nicht unmittelbar.
  • Über Windenergieanlagen entscheidet das Landesamt für Umwelt. Anlagen auf Vorrangflächen sind rechtlich bevorzugt. Die Gemeinde kann einen Bau nicht einfach untersagen.
  • Rechtswidrige Maßnahmen bleiben ausgeschlossen. Ein Bürgerentscheid kann die Gemeinde nicht zu Schritten verpflichten, die gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Private Eigentümer bleiben frei. Sie dürfen ihre Flächen weiterhin selbst verpachten.


Kosten

Für Rechtsberatung, Gutachten und mögliche Verfahren können der Gemeinde Kosten entstehen, die aus dem Gemeindehaushalt zu tragen wären. 


Und bei einem „Nein“ oder wenn das Quorum nicht erreicht wird?

Ergibt sich keine Mehrheit für „Ja“, entsteht keine Verpflichtung der Gemeinde. Wird zwar eine Mehrheit für „Ja“ erreicht, aber nicht das Quorum von 20 %, entscheidet die Gemeindevertretung selbst über die Frage.


Standpunkte zum Bürgerentscheid

Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten alle Stimmberechtigten die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Beide werden gleichwertig dargestellt.


Diese Angaben sind noch nicht durch die Kommunalaufsicht geprüft und deswegen ohne Gewähr.


Kommunen und Windenergie

Dr. Jörg Böttcher, IB SH Energieagentur

Gesamtwirtschaftlicher und-gesellschaftlicher Nutzen des weiteren EE-Ausbaus in SH

Dirk Steffen, BI Freier Blick auch in Zukunft - Natur statt Windkraft

SHZ Bericht vom 27.03.2026

Infoabend des Umweltausschuss

BWP: Wir stellen uns vor

Projektbeschreibung

Vorteile eine Bürgerwindparks (aus der Sicht des Betreibers)

Bürgerwindpark Ölfeldstrasse GmbH (BWP)

Gesundheitsrisiken durch Windkraftanlagen?

Dorina Steuck über Gesundheitsrisiken wirch Windkraftanlagen.

Vortrag von Wolfgang Heins

Vortragsrede von Wolfgang Heins (Ehrenpräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.) über den Blick eines Jägers auf einen neuen Windpark.

BI Infotag - Netzausbau

In diesem Beitrag wird die Lage zum Netzausbau beleuchtet.

Wie Katherina Reiches Energiepolitik die deutsche Industrie nach Spanien treibt

Warum erneuerbare Energie billiger ist als fossile Energie.

Dokumenten-Archiv: Kategorien

  1. Genehmigungsverfahren & Planung
    • Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
    • Flächennutzungspläne und Unterlagen zur Ausweisung von Vorranggebieten im Kreis Pinneberg.
    • Bekanntmachungen der zuständigen Genehmigungsbehörden (z.B. Landesamt für Umwelt).
  2. Gutachten & Fachexpertisen
    • Umwelt & Artenschutz: Untersuchungen zu lokalen Vogel- und Fledermauspopulationen.
    • Immissionsschutz: Schallgutachten und Schattenwurf-Prognosen für die angrenzenden Wohngebiete in Lutzhorn, Bokel und Brande-Hörnerkirchen.
    • Wirtschaftlichkeit: Informationen zum Investitionsvolumen (ca. 80–100 Mio. Euro) und Beteiligungsmodellen.
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung & Protokolle
    • Präsentationen der Informationsabende (z.B. Info-Veranstaltung der Betreiber am 23. April 2026).
    • Protokolle von Gemeindevertretersitzungen und öffentlichen Diskussionsrunden.
    • Informationen zur finanziellen Bürgerbeteiligung nach dem aktuellen Landesgesetz.
  4. Stellungnahmen & Einwendungen
    • Offizielle Stellungnahmen von Naturschutzverbänden (z.B. BUND Pinneberg).
    • Eingereichte Einwendungen von Bürgerinitiativen oder betroffenen Anwohnern.
    • Antwortschreiben der Planer auf spezifische Kritikpunkte.
  5. Medienberichte & Presse
    • Artikel aus regionalen Zeitungen (shz, Hamburger Abendblatt) zur Projektentwicklung und zum formierten Widerstand.
    • Pressemitteilungen der Projektgesellschaft.
Infoabend Windpark Ölfeldstrasse
Am vergangenen Abend füllte sich der Gemeindesaal bis auf den letzten Platz: Rund 230 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Lutzhorn und den Nachbargemeinden waren der Einladung gefolgt, um sich aus erster Hand über den geplanten Windpark Ölfeldstraße zu informieren.Unter der besonnenen Moderation von Sebastian Rutzen stand der Abend ganz im Zeichen eines fairen und transparenten Austauschs – ein Ziel, das trotz der komplexen und teils kritischen Thematik voll erreicht wurde.

Der Abend war in eine strukturierte Vorstellungsrunde gegliedert, die verschiedene Blickwinkel beleuchtete:

  • Dr. Böttcher (iB SH): Den Auftakt machte Dr. Böttcher, der fundiert erläuterte, wie die aktuellen Windkraft-Planungen auf Landesebene zustande kommen und mit welchen wirtschaftlichen Kennzahlen ein solcher Windpark kalkuliert wird.
  • Hans-Detlef Feddersen (Betreibergesellschaft): Er gab einen Einblick in die Praxis und berichtete aus seiner langjährigen Erfahrung, wie sich Windpark-Projekte über die Jahre entwickeln und welche Faktoren für einen erfolgreichen Betrieb entscheidend sind.
  • Bürgermeister Stasinopoulos (Lentföhrden): Besonders anschaulich schilderte er die Auswirkungen der bestehenden Windräder in seiner Gemeinde. Er berichtete ehrlich von den Veränderungen im Ortsbild und den direkten Folgen für die Dorfgemeinschaft.
  • Bürgerinitiative Lutzhorn: Zum Abschluss der Runde positionierte sich die Bürgerinitiative und verdeutlichte ihre Standpunkte, Sorgen und Forderungen im Hinblick auf die Lebensqualität und den Naturschutz in unserer Gemeinde.

Austausch auf Augenhöhe:

Nach den Einzelvorträgen kamen alle Beteiligten auf dem Podium zusammen. In einer engagierten Diskussionsrunde wurden nicht nur Fragen unter den Referenten geklärt, sondern vor allem das Wort an die Versammlung übergeben. Die Stimmung im Saal war zwar von einer kritischen Grundhaltung gegenüber der Energiewende und der externen Steuerung der Planungen geprägt, blieb jedoch zu jedem Zeitpunkt sachlich und respektvoll. 

Es wurde deutlich: Die Lutzhorner setzen auf Dialog statt Konfrontation. Auch wenn die Entscheidungsprozesse oft fernab der Gemeinde liegen, war dieser Abend ein wichtiger Schritt, um die lokalen Stimmen hörbar zu machen.

Wir danken allen Beteiligten für diesen konstruktiven Abend!